-SH, 29.11.2009

Siegfried Hornecker
Original
Matt in 7 Zügen
1.Sb4 Sxd4 2.Dxg4! Lf5 3.Dd1 Td5 4.Db1+ Sc2 5.Dxc2+ Td3 6.Dxc4+ Td4 7.Dxd4 matt
Da ich den Zweizüger von T. R. Dawson (von Fritz Giegold, siehe Kommentare) gerade nicht finde, soll dieses Stück als Besprechungsexemplar dienen. Da die Aufgabe Dawsons deutlich vor der Zeit des Nationalsozialismus entstanden ist, wäre sie besser geeignet, aber dennoch dürfte auch dieses Stück hoffentlich zu Diskussionen anregen.
Es geht um die leidige Frage, inwieweit ein Schachkomponist eine Verantwortung hat, Darstellungen in bestimmten Formen nicht nachzudrucken, die als Nicht-Kunstwerke unter die einschlägigen Vorschriften des §86a StGB fallen würden.
Ich denke, eine solche Verantwortung besteht nicht. Es ist nicht Aufgabe von Schachkomponisten, die Taten der von nationalsozialistisch-religiösem Eifer beseelten Verbrecher der 1930er und 1940er Jahre aufzuzählen, wenn eine Wesir-Tour auf 5x5 Feldern gezeigt werden soll. Ebensowenig ist es nötig, jedesmal auf die Swastika als Sonnensymbol und Glückssymbol in der östlichen Zivilisation hinzuweisen. Es ist nicht Aufgabe des Nachdruckenden, sich abfällig über die halbe Menschheit zu äußern, weil ein manisch depressiver Diktator seine Perversionen mit einem ihrer Symbole ausleben musste. Im Gegenteil: Es ist die Aufgabe, Form und Inhalt zu beurteilen, wobei ein Swastikasymbol durchaus durch die Symmetrie hoch zu bewerten ist.

Wesir-Tour auf einem 5x5-Schachbrett (eine mögliche Lösung in Swastikaform)